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Medien- und KI-Budget Bayern – Digitale Bildungsmedien clever fördern lassen!

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Die Digitalisierung hält Einzug in Bayerns Klassenzimmer, und das Medien- und KI-Budget des bayerischen Kultusministeriums unterstützt Schulen dabei, moderne Lernmittel zu beschaffen. Doch welche Fristen müssen beachtet werden, und wie gelingt die Antragstellung? Wir fassen die wichtigsten Punkte für Sie zusammen.
Inhalt

Wer kann profitieren?

Das Förderprogramm richtet sich an kommunale Schulaufwandsträger sowie Träger staatlich anerkannter Ersatzschulen in Bayern. Schulen können über dieses Budget digitale Lernmedien beschaffen, die speziell für den Unterricht oder dessen Vor- und Nachbereitung entwickelt wurden.

Was wird gefördert?

Höhe des Budgets

Die exakte Höhe des Medien- und KI-Budgets für jeden Schulaufwandsträger ist abhängig von der Anzahl der Schülerinnen und Schüler. Eine vollständige Übersicht finden Sie hier in der offiziellen PDF des Kultusministeriums Bayern.

Wie co.Tec Sie unterstützt

Mit dem Medien- und KI-Budget können Sie direkt auf unser umfangreiches Sortiment zugreifen:

  • KI-gestützte Lernplattformen
  • Lizenzen für digitale Bildungsmedien
  • Software für die Unterrichts- und Schulorganisation


Unser Service:

  • Beratung zu förderfähigen Produkten
  • Unterstützung bei der optimalen Nutzung des Budgets

Torsten Hasenclever
Key-Account-Manager

Wir sind für Sie da

„Nutzen Sie diese Förderchance, um den Unterricht an Ihrer Schule nachhaltig zu modernisieren!““

Wichtige Fristen im Überblick

1️⃣ Vorzeitiger Vorhabenbeginn

  • 2024: Beschaffungen ab 15. Juli 2024 förderfähig.
  • 2025: Vorzeitige Beschaffung ab 01. November 2024 möglich.
  • Ab 2026: Vorhaben gelten ab Antragstellung als bewilligt.

 

2️⃣ Bewilligungszeitraum

  • 2024: 15.07.2024 – 31.12.2025
    Fördermittel aus 2024 können auch für Anschaffungen in 2025 genutzt werden.
  • 2025: 01.11.2024 – 31.12.2025
    Auch Lizenzen, die im November und Dezember 2024 gekauft wurden, sind förderfähig.
  • Ab 2026: Ab Antragstellung bis 31.12. des jeweiligen Haushaltsjahres.

 

3️⃣ Antragsfristen

  • 2024: Antragstellung ab Bereitstellung des digitalen Antragsverfahrens (Infos folgen).
  • 2025: Antragstellung ab Antragsverfahren bis 31. Oktober 2025.
  • 2026: Antragstellung ab 01. November 2025 bis 31. Oktober 2026.

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