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EU AI Act: Was Bildungseinrichtungen jetzt wissen müssen

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EU AI Act
Die Europäische Union hat mit dem AI Act eine umfassende Verordnung zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) verabschiedet. Diese betrifft nicht nur große Technologieunternehmen, sondern auch Schulen, Hochschulen und Bildungseinrichtungen, die KI-gestützte Software oder Plattformen nutzen. Doch was bedeutet das konkret für den Bildungsbereich?
Inhalt

Warum betrifft der AI Act Bildungseinrichtungen?

Immer mehr Bildungseinrichtungen setzen auf KI-Technologien, sei es in der Unterrichtsgestaltung, Schulverwaltung oder im administrativen Bereich. Der AI Act unterscheidet zwischen verschiedenen Risikostufen, die je nach Einsatzbereich unterschiedliche Anforderungen mit sich bringen.

Beispiele für KI-gestützte Tools im Bildungsbereich

Viele beliebte Softwarelösungen und Plattformen enthalten bereits KI-Funktionen, die nun unter die neuen Regelungen des AI Acts fallen. Dazu gehören unter anderem:

Welche Verpflichtungen ergeben sich für Bildungseinrichtungen?

Je nachdem, in welchem Bereich KI genutzt wird, ergeben sich unterschiedliche Pflichten:

Minimales Risiko
Unkritische Anwendungen wie KI-gestützte Rechtschreibprüfungen oder automatische Übersetzungen. (keine besonderen Vorgaben)

Begrenztes Risiko
KI-gestützte Chatbots oder generative KI-Tools müssen klar kennzeichnen, dass sie KI nutzen. (Transparenzpflichten)

Hohes Risiko
KI-Systeme, die Schülerleistungen bewerten, Verhaltensanalysen durchführen oder automatisierte Entscheidungen treffen, unterliegen strengen Auflagen.

Dazu gehören z. B.:

  • Lernplattformen, die automatisierte Bewertungen durchführen
  • KI-gestützte Gesichtserkennung zur Anwesenheitskontrolle
  • Systeme zur Analyse von Schülerverhalten (z. B. Engagement-Tracking in Online-Kursen)

Was bedeutet das für Schulen konkret?

Ab 2. Februar 2025: Gesetzliche Pflicht zur Schulung über KI für Mitarbeiter in Bildungseinrichtungen.

Gemäß Artikel 3, Absatz 56 der europäischen KI-Verordnung muss die Kompetenz im Umgang mit Künstlicher Intelligenz klar definiert werden – also die Fähigkeit, KI-Systeme fachkundig zu nutzen und deren Chancen sowie Risiken zu verstehen. Zudem schreibt Artikel 4 vor, dass Mitarbeiter entsprechend geschult werden müssen. Diese Regelung tritt am 02.02.2025 in Kraft.

co.Tec unterstützt Bildungseinrichtungen beim sicheren Einsatz von KI-Lösungen

Die neuen Regelungen werfen viele Fragen auf – wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten. Wir beraten Bildungseinrichtungen zu KI-Lösungen, Datenschutz und den neuen EU-Richtlinien.

Haben Sie Fragen zum AI Act und seinen Auswirkungen auf Ihre Schule? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter!

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